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Gutachten (durch einen EDV-Sachverständigen)

 

So vielfältig wie die Gebiete der Informationstechnologie, so vielfältig sind auch die verwendeten Begriffe in der Welt der Gutachten. Der EDV Gutachter oder auch EDV-Sachverständige beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit allen Fragen zu den Themen Software, Software-Integration, Netzwerktechnik und Rechnersysteme.

Das Gutachten eines EDV-Sachverständigen stellt eine unabhängige fachliche Analyse der aktuellen Sachverhalte dar. Egal, ob Sie den Wert Ihrer EDV-Anlage bewerten lassen wollen, einen vorhandenen Schaden oder Mangel begutachten lassen wollen oder für eine gerichtliche oder außergerichtliche Verständigung einen Fachmann benötigen: Durch das rechtzeitige Beauftragen eines Gutachters lassen sich viele Sachverhalte schon frühzeitig klären und dadurch eventuelle Konflikte vermeiden.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften können wird dabei in dringenden Fällen für notwendige Hilfs- und Zuarbeiten auf Mitarbeiter unserer Verbundpartner zurückgreifen, um eine verzögerungsfreie, termingerechte Bearbeitung und Fertigstellung Ihres Gutachterauftrags sicherstellen zu können.

Sollten es ihre sehr spezielle Aufgabenstellung erforderlich machen, greifen wir auch in Abstimmung mit  Ihnen auf spezialisierte Kollegen aus unserem Beziehungsnetzwerk mit ergänzenden Fachgebieten zurück. Auf die Erstellung folgender Gutachten können Sie dabei zurückgreifen:

Privatgutachten

Privatgutachten, auch Parteigutachten genannt, sind Gutachten die von privaten Unternehmen oder Privatpersonen beauftragt werden. Dazu zählen auch die Versicherungsgutachten, Behördengutachten usw. Privatgutachten sind mit dem jeweiligen Auftraggeber frei verhandelbar.

Schadensgutachten / Mängelgutachten

Probleme im EDV-Bereich kann man meistens nicht mit dem Augenschein beurteilen. Ob eine Anlage defekt ist, welchen Wert ein entstandener Schaden hat und wer dafür verantwortlich ist, kann oftmals nur durch einen EDV-Sachverständigen aufgeklärt werden. Defekte EDV-Systeme, nicht funktionierende Netzwerke oder schlecht programmierte Software können durch einen EDV-Sachverständigen untersucht, Schäden bzw. Mängel beurteilt und die Ergebnisse in einen IT-Gutachten fachgerecht dokumentiert werden.

Besonders Versicherungsgesellschaften haben ein großes Interessen an Schadens- und Wertgutachten. Diese werden dann meist als Versicherungsgutachten bezeichnet.

Wertgutachten von EDV-Systemen

Sollen EDV-Systeme veräußert werden, können durch Wertgutachten bzw. Wertermittlungsgutachten der tatsächliche Verkehrswert einer EDV-Anlage festgestellt werden. Ein vorliegendes Wertgutachten gibt bei einem beabsichtigten Verkauf Aufschluss über den zu erzielenden Preis. Bei Einkauf wiederum kann anhand des Gutachtens bewertet werden, ob es sich um eine lohnenswerte Investition handelt.

Versicherungsgutachten

Im Auftrag einer Versicherung werden meist Gutachten im Rahmen der Schadensfeststellung, Ursachenforschung, Schadensbewertung sowie der Wertermittlung durchgeführt.

Dies ist ein Auszug aus unserem Angebot an Gutachten für Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen. Sprechen Sie uns auf Ihre individuellen Bedürfnisse an.

Nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.

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